Aktuelles
Überlassung der Mietwohnung: Ab wann problematisch?
Als Mieter darf man auch ohne Erlaubnis des Vermieters vorübergehend Besuch aufnehmen, das ist klar. Bleibt der Besuch jedoch länger als vier bis sechs Wochen, kann der Vermieter fristlos kündigen, denn in diesem Fall ist eine dauerhafte Überlassung von Wohnraum zu vermuten. Diese Entscheidung hat jetzt das Landgericht Hamburg getroffen. Ein Mieter hatte seine 51 […]