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Basisrente: Beiträge ab 2025 voll abzugsfähig
Selbstständige und Freiberufler müssen sich selbst um ihre Altersvorsorge kümmern. Eine attraktive Lösung ist die geförderte Basisrente. Ab 2025 lassen sich die Beiträge in voller Höhe steuerlich absetzen – das lohnt sich besonders für Gutverdiener.
Die private Basisrente (auch: Rürup-Rente) richtet sich vor allem an Selbstständige, die während ihres Berufslebens nicht oder nur gering in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Im Jahr 2025 lassen sich Basisrenten-Beiträge bis zu 29.344 Euro steuerlich erstmals voll absetzen. Bei Einführung der Basisrente im Jahr 2005 waren ursprünglich nur 60 Prozent abzugsfähig, seither steigt dieser Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte und erreicht 2025 die volle Absetzbarkeit. Je höher der persönliche Steuersatz, desto mehr profitiert man von der Steuerersparnis bei der Basisrente – und das Finanzamt übernimmt einen größeren Teil der Altersvorsorge. Einzahlungen sind flexibel möglich: Wer nicht monatlich sparen möchte, kann auch eine Einmalzahlung am Jahresende leisten und den Steuervorteil für das gesamte Jahr nutzen. Die Basisrente gibt es in zwei Varianten: der klassischen Variante, bei der die Beiträge konservativ angelegt werden, und der fondsgebundenen Variante, bei der das Kapital in Investmentfonds fließt.
Die Auszahlungen aus der Basisrente unterliegen im Alter zwar der vollen Besteuerung, doch der persönliche Steuersatz ist dann meist deutlich niedriger als im aktiven Berufsleben. Damit die Beiträge als Sonderausgaben absetzbar sind, muss der Vertrag bestimmte Bedingungen erfüllen: Die Rente darf frühestens ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden und muss lebenslang gezahlt werden. Zudem darf das angesparte Kapital weder beliehen, verpfändet noch vorzeitig aufgelöst werden, sodass die volle Leistung im Ruhestand gesichert ist. Tipp: Auch gut verdienende Angestellte können mithilfe der Basisrente ihre Altersvorsorge optimieren und von der hohen Steuerförderung profitieren.